Preistafel – Individual – Personaltraining

Hier eine tabellarische Übersicht zu den Preisen und Konditionen für Individualbehandlung und Personaltraining. Beachten Sie bitte auch die Hinweise unterhalb der Tabelle. Ausgewiesene Preise sind Endpreise. Eine Mehrwertsteuer wird auf der Grundlage § 19 UStG (Kleinunternehmerregel) nicht ausgewisen.

Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewisen.

  • zuletzt geändert: 09.05.2025
Individual-
behandlung &
Personaltraining
Hinweise s. Pkt. 1-5

Zeit

(min)

EUR

z.B. physio-
therapeutische
Einzelbehandlung/ Personaltraining
Bewegungsprogramme/ Diagnostik/ Anamnese

20´30,00
oder Coaching/ Personaltraining/
Beratung/ Gespräch
(incl. Telefon bzw. online per Mail)
50´59,00
oder sportives
Training, auch Yoga, Qigong, Taijiquan, Tai-Yo-Chi, Leistungssportbetreuung,
integratives Rückentraining
80´85,00

oder wahlweise andere  Inhalte (in -/ outdoor)
(z.B. auch mit Entspannungsverfahren wie PMR,
Autogenes Training); individuelle/ integrative Trainings- und Therapieprogramme je nach Zielstellung; Inhalte sind frei wählbar und nicht an ein o.g. Zeitfenster gebunden; ggf. ein indvll. „Angebot“ einholen (Kontakt)

Hinweis: alle Preise zzgl. evtll. anfallender Eintritts-, Leih- oder Nutzungsgebühren (z.B. bei externer Betreuung im Fitnessstudio) 

Rabatt   

10 Termine  (innerhalb 3 Monaten  ab ersten Termin)
abzgl. 10 %

gilt nicht für Behandlungen auf Rezept

Gesamtbetrag (incl. Homecervice s.u.)– 10%
Hausbesuch4  

Homeservice:
zzgl. Anfahrt
(ab 11. km, berechnet wird einfache Fahrt je Termin)

zzgl. Service-
pauschale
(einmalig je Termin ab 21-sten km)

0,35 €/km
(ab 11. km)

 

 

 

10,00€

HINWEISE:

1)  Aufgeführte Behandlungsinhalte in der linken Spalte sind nur beispielgebend, aus redaktionellen Gründen in Felder getrennt und nicht an eine Zeitangabe in der Spalte „Zeit“ gekoppelt; die Zeitangaben sind „frei“ wählbar. So kann z.B. die „Physiothp. Behandlung“ auch 25 od. 80 min. betragen, jede „Beratung“ oder jedes „Training“  auch 50 min. oder 80 min.. D.h. Zeit und Inhalt sind je nach Motivlage und Voraussetzungen zu bestimmen und austauschbar.

Diagnostik/ Anamnese geht immer einher und schlägt zeitlich sich ebenso in Abhängigkeit von ggf. vorliegender Indikation oder individuellem Anliegen nieder. Das kann auch unabhängig von einer direkten (physischen) Begegnung erfolgen, wenn z.B. Unterlagen, Befunde, Aufnahmen (Röntgen, MRT auch als CD, DVD)  nach Überlassung oder ausgehändigte Fragebögen einzusehen und auszuwerten sind. Daraus können ebenso per „Ferndiagnostik“ Ableitungen für Behandlungsempfehlungen und Trainingspläne getroffen werden. Dieser Vorgang findet zeitlich unabhängig von der direkten Begegnung im „Hintergrund“ statt und fällt als zu vergütende Leistung an.

Telefonberatung / Beratung per elektronischer Post (üblicherweise E-mail)  wird an o.g. Zeitintervallen bemessen.

zurück

2) Behandlungen auf Rezept: Bei gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) auf Anfrage. Dazu ist ein ärztliches Physiotherapierezept erforderlich. Bei Privatversicherung (PKV) können nach vorheriger Absprache die anfallenden Vergütungen anteilig od. u.U. vollständig (je nach Leistungsumfang) durch die Kasse erstattet werden, wenn eine Diagnose vorliegt. Dazu ist jedoch in jedem Falle ein ärztliches „Physiotherapie“-Rezept (blau) erforderlich. In beiden Fällen ggf., d.h. bei entsprechenden Voraussetzungen, auch als „Hausbesuch“ über die Krankenkasse als Leistung abrechenbar. Dies wird auf dem Rezept vom Arzt angekreuzt bzw. angemerkt. Das trifft im Allgemeinen zu, wenn die Patienten aus medizinischen (körperlichen wie psychischen) Gründen temporär oder dauerhaft – je nach Krankheitsbild, Mobilität und Allgemeinbefinden – nicht in einer Physiotherapiepraxis erscheinen können. Siehe § 9 der Heilmittel-Richtlinie (Wirtschaftlichkeit; Stand 10/2024) und § 4 des GKV-Versorgungsvertrages.

zurück

3)  Zur steuerlichen Geltendmachung („Außergewöhnliche Belastungen/ Krankheitskosten“) können Privatrezepte (blau), auch wenn sie nicht zur Einreichung bei einer Krankenkasse vorgesehen sind, beim Arzt eingeholt werden.  Sie dienen mit den Rechnungen dem Finazamt gegenüber als Beleg . 

zurück

4)   Hausbesuch:  z.B. bei 40km Entfernung: 10km Freibetrag; 30 km x 0,35€ = 10,50€ + 10,00€ (Service-Pauschale – einmalig je Tour) = 20,50€, wenn der Kundenstandort in 40km Entfernung von der Ausgangsadresse liegt.

↑ zurück

5)  Alle Preise zzgl. evtll. anfallender externer Eintritts-, Leih- oder Nutzungsgebühren (z.B. Fitnessstudio).

↑ zurück

 

Ausgewiesene Preise sind Endpreise. Eine Mehrwertsteuer wird auf der Grundlage § 19 UStG (Kleinunternehmerregel) nicht ausgewisen.

Haben Sie Fragen? Gern stehe ich für ein kostenfreies, ca. 20-minütiges  Gespräch zum Kennenlernen zur Verfügung.

Willkommen