Yoga, Qigong, Meditation, Tai-Yo-Chi® im Strafvollzug

Da Yoga, Qigong, Meditation und Tai-Yo-Chi® immense,  belegte Potentiale – auch verhaltenstherapeutische –  für den Menschen zur inneren „Selbst-Aussrichtung“ bieten, ohne das rein entspannende Element (reine Entspannungsverfahren wie Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Konzentrative Entspannung) zu betonen, kann das „In-Kontakt-Kommen“ mit diesen, für die jeweiligen Gefangenengruppen adaptierten, alten Inhalten und Übungswegen für den (interessierten) Gefangenen neue Sehweisen auf die eigene Situation, die gegenwärtigen Gegebenheiten und ein Stimulus für einen Bedarf an Veränderung bedeuten.

Erfolgserlebnis für den Gefangenen

Für manch einen Gefangenen kann es ein „Erfolg“ sein, einen (geschlossenen) Kurs im Gefängnis absolviert, d.h. auch „durchgehalten“ zu haben. Dieses Bestätigen des Machbaren aus den eigenen Ressourcen heraus wiederum hat Einfluß auf die psycho-physische Befindlichkeit während der Haftzeit und wirkt – wenn zuweilen auch nur temporär – einer nihilistischen Daseinsweise und der allgemein destruktiv wirkenden Empfindung des fremdbestimmten, eigenen, oft von Sinnlosigkeit durchzogenen Daseins, entgegen. Der kleine persönliche Erfolg, duchgehalten zu haben, kann für den „Abbrecher-Typus“ eine kleine Bewegung hin zur Wende im Leben bedeuten.

Deeskalation und Konfliktbewältigung im Vollzug

Einzelne Techniken bieten jeder Person ad hoc im Alltag des Strafvollzugs im Gefängnis sowohl Möglichkeiten zur nonverbalen Deeskalation als auch zur Selbstachtung wie auch minimalen Selbstbehauptung in der Hierarchie.

Selbst gewaltfreie kommunikative verbale und nonverbale Ansätze zur Interaktion und Konfliktbewältigung – wie Impulskontrolle und Handlungsregulation auf der Basis von wohlwollender Selbst- und Fremdachtung – können sich schon während der Haftzeit ausbilden. Der Alltag im Gefängnis, der mit Haftantritt auch eine enorme Zunahme der psychischen Belastung für einzelne Insassen ist, wird zuweilen erträglicher.

Im Gefängnis ist nach dem Gefängnis

Zudem ist es aufgrund dieser spürbaren „Verringerung“ des Leidens durchaus möglich, das nach Entlassung aus der Haft, erlebter Kontakt und gemachte Erfahrungen mit Yoga, Qigong, Meditation und Tai-Yo-Chi® , im Einzelfall ehemalige Gefangene dazu ermuntern, örtliche Angebote dieser oder ähnlicher Art in ihrem zukünftigen Umfeld wahrzunehmen oder zumindest eigenständig durchzuführen. Dies wiederum ermöglicht zuweilen einen Rückfall in vormalige persönliche, unheilsame Netzwerke und Denk- und Bedürfnismuster zu vermeiden und einen gedeihlichen „Neuanfang“.

Voraussetzung dazu ist jedoch eine lange/ umfängliche und möglichst konsequente Wirkdauer der vom Gefangenen ausgewählten Kursangebote im vorherigen Vollzug.

Gruppengestaltung und Kursräume

Die Inhaftierten (lt. eigener Unterrichtserfahrung bisher männlich) – max. 12 bis 15 Personen in einer Gruppe – können je nach räumlichen Möglichkeiten in einer  Sporthalle (Handballfeldgröße: 20×40 m) oder mind. 20-50qm großen Räumen nach den vorliegenden eigenen Erfahrungen gut angeleitet werden. Die Gruppenstärke (Anzahl der Personen) und Zusammensetzung wird den Gegebenheiten, wie z.B. o.g. Raummaße, subjektiven Eigenschaften und Besonderheiten, wie Schamgefühl, der Gefangenen/ Klientel angepasst.

Zusammengestellte große (max. 15 P) oder kleine (z.B. 3-5 P) Gruppen Gefangene aus dem  Regelvollzug oder im gesonderten Vollzug (z.B. SoThA – Sozial -Therapeutische Anstalt; Suchtstation) werden je nach Besonderheiten, Zielstellung und Konzept angeleitet.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gruppenunterricht ist eine ggf. vorab erlangte Befähigung, mit anderen gemeinsam das Üben durchzuführen.

Es waren bei eigenen Yoga– , Qigong-, Tai-Yo-Chi®Projekten im Strafvollzug aufgrund der Unterschiedlichkeit der für die Haft zu Grunde liegenden Delikte auch Langzeitinsassen Teilnehmer der wöchentlichen Kursstunden. Allen projektbedingt ausgewählten Gefangenen standen die Kursstunden nach einer Probephase (z.B. auf einer (SoThA) sozial-therapeutischen Anstalt, Suchtstation) dann über einen festgelegten Zeitraum hinweg – verbindlich – zur Verfügung.

Yoga, Qigong, Meditation und Tai-Yo-Chi® auf der Basis der gesundheitlich – physischen  und psycho – sozialen Potentiale und Kompetenzen können eine Alternative zu den allgemeinen sportiven bzw. spielorientierten Ansätzen, Wettkämpfen und Krafttrainings im Strafvollzug sein.

Annahme und Ablehnung der Angebote

Natürlich ist mit Vorbehalten und gar ungeprüfter, vehementer Ablehnung im Vorhinein insbesondere gegenüber Yoga, der meist zu Unrecht als „Frauensport“ und entsprechend „weich-gymnastisch“  stigmatisiert wird, zu rechnen und umzugehen. Insbesondere männliche jugendliche Strafgefangene haben aus Unkenntnis dieses Vorurteil.

Letztlich kommt es wie oft darauf an, wie der Einstieg erfolgt. So hatten sich zuweilen auch langzeitinhaftierte s.g. „Hardliner“ entgegen dem Vorurteil für Yogastunden entschließen können. Kampfkunstbasierte Ansätze, wie  Tai-Yo-Chi®, erfuhren regelmäßig vorab eine höhere Akzeptanz.

Gespräche, gegenseitiges Kennenlernen und intensiver und wohlwollender Austausch vor Projektbeginn mit den jeweiligen ProjektleiterInnen und präzises Darlegen der Konzeption waren dazu immer die erste Stufe. Auch Probestunden mit den Gefangenen und den Vollzugsbediensteten und LeiterInnen trugen zum Kennenlernen bei.

Yoga, Qigong, Meditation und Tai-Yo-Chi® im Jugend-Strafvollzug.

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